Allgemeine Geschäftsbedingungen

Asien Intensiv ist eine Produktlinie der Firma Horizont Tours.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Horizont Tours GmbH (nachstehend Horizont Tours)

Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen Horizont Tours und Ihnen abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern in den nachstehenden Bedingungen der Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, das es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem USB-Sticks, CD-ROMs, DVDs, Papier, E-Mails, Speicherkarten und Computerfestplatten.

1 .Abschluss des Vertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bieten Sie Horizont Tours den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen.

1.3 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem Sie von Horizont Tours i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurden.

1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/Rechnung) durch Horizont Tours zustande. Die Bestätigung bedarf keiner bestimmten Form. In der Regel wird Horizont Tours Ihnen die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.

1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von Ihrer Anmeldung ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung von Horizont Tours als neues Angebot von Horizont Tours anzusehen, an das Horizont Tours für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristigen Buchungen – weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn – beträgt die Bindungsfrist 2 Tage. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern Horizont Tours auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme durch Sie erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber Horizont Tours.

1.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen,
die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien
oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte
(siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen
nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hast, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen
der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden;
im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht.

2. Bezahlung

2.1 Horizont Tours hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden abgeschlossen.

2.2 Mit Zustandekommen des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, haben Sie in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Versicherung zu leisten. Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe. Von Horizont Tours lediglich vermittelte Leistungen können je nach Zahlungsbedingungen der Leistungsträger abweichende Fälligkeiten haben, über die Sie vor Vertragsschluß informiert werden.

2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt.

2.4 Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Abreise fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff 9.b abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem Ausland haben Sie die zusätzlich anfallenden Gebühren für Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen. Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. des Sicherungsscheines fällig.

2.5 Prämien für vermittelte Versicherungen, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig. Aufwendungen für das Besorgen von Visa (z.B. Visagebühren) werden, sobald Sie Horizont Tours mit der Visabeantragung beauftragt haben, ebenfalls unmittelbar in Rechnung gestellt und fällig.

2.6 Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises auf dem Konto von Horizont Tours ausgehändigt oder zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises steht Horizont Tours gegenüber Ihnen ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

2.7 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, so ist Horizont Tours berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7 zu berechnen.

Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

Horizont Tours behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu erheben.

2.8 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h., wenn zwischen Buchung und Reisebeginn 28 Tage oder weniger liegen, ist der Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu zahlen.

2.9 Der Reisepreis ist per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene deutsche Bankkonto der Horizont Tours GmbH zu zahlen. Als weitere Zahlungsmöglichkeiten bieten wir Kreditkarten von Visa und Mastercard, sowie PayPal an. Bei diesen Zahlungsmöglichkeiten erheben wir keine Gebühren.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Horizont Tours sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. Etwaige Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung von Horizont Tours auf einem dauerhaften Datenträger.

3.2 Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte, die nicht von Horizont Tours herausgegeben werden, sind für Horizont Tours nicht bindend.

3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von Horizont Tours abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Kundenwünsche müssen durch Horizont Tours ausdrücklich auf dauerhaften Datenträger bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.

3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt von Ihnen bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von Horizont Tours (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen etc.).

4. Leistungsänderungen

4.1 Horizont Tours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung oder Abweichung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erklären.

4.2 Horizont Tours verpflichtet sich, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise sind Sie berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Horizont Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung gegenüber Horizont Tours geltend zu machen.

4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Preisänderungen

Horizont Tours behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Horizont Tours den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Horizont Tours von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Horizont Tours von Ihnen verlangen.
5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren gegenüber Horizont Tours erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Horizont Tours verteuert hat.

5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Horizont Tours Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% sind Sie berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Horizont Tours eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten kann. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch Horizont Tours geltend zu machen. Ihnen wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

5.5 Soweit Kostenerhöhungen eine Reisegruppe in ihrer Gesamtheit betreffen, werden sie anteilig nach der Kopfzahl aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für Sie günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Durchschnitts-Teilnehmerzahl oder die konkret für die Reise erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Horizont Tours wird auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung belegen.

5.6 Horizont Tours ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und von Ihnen bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an Sie zu erstatten.

6. Rücktritt des Kunden

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Horizont Tours zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Ihnen wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

6.2 Bei einem Rücktritt vor Antritt der Reise steht Horizont Tours anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern Horizont Tours den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen.

6.3 Horizont Tours kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen:

bis zum 46. Tag vor Abreise 30%
45. bis 30. Tag vor Abreise 50%
29. bis 07. Tag vor Abreise 70%
06. bis 04. Tag vor Abreise 80%
weniger als 3 Tage, bei Rücktritt oder Nichterscheinen 95%

6.4 Zusätzlich kann der Preis vermittelter Leistungen (z.B. Versicherungen, Visa) in voller Höhe anfallen.

6.5 Bei einer Berechnung nach Ziff. 6.3 bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Horizont Tours im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

6.6 Horizont Tours kann anstelle der unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen einen konkret berechneten Entschädigungsanspruch als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen geltend machen, sofern der dem Reiseveranstalter entstandene Schaden deutlich höher ausfällt, als die unter Ziff. 6.3 genannten Pauschalen. Maßgeblich für die Berechnung des Ersatzes ist der Reisepreis unter Abzug der ersparten Aufwendungen und etwaigen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. In diesem Fall wird Horizont Tours die konkrete Entschädigung berechnen und begründen.

6.7 Ihr Recht auf Vertragsübertragung nach § 651e BGB bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

7.Umbuchungen

7.1 Ein Anspruch, nach Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern Horizont Tours seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Ihren nach Vertragsabschluss und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Horizont Tours Ihnen die tatsächlich anfallenden Kosten berechnen, vorbehaltlich der Durchführbarkeit. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbart.

7.2 Umbuchungswünsche, die ab dem 29. Tag vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 6. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich.

7.4 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass Horizont Tours keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie aus von Horizont Tours nicht zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Horizont Tours wird sich jedoch um Erstattung bei dem jeweiligen Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

9. Rücktritt und Kündigung durch Horizont Tours

Horizont Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Horizont Tours deshalb den Vertrag, so behält Horizont Tours den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden.
b) Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Frist, binnen derer der Rücktritt durch Horizont Tours möglich ist, hingewiesen wurde, in der im Vertrag bestimmten Frist, spätestens jedoch
– 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als 6 Tagen,

– 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens 2 und höchsten 6 Tagen

– 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als 2 Tagen.

In jedem Fall ist Horizont Tours verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Bereits geleistete Zahlungen auf den Reisepreis erhalten Sie zurück.

10. Haftung von Horizont Tours

10.1 Horizont Tours haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grundlage des jeweiligen Angebotes.

10.2 Horizont Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die Sie ohne Vermittlung von Horizont Tours direkt gebucht und in Anspruch genommen haben (z.B. Ver­anstaltungen, Ausflüge, Besuche etc.).

10.3 Die vertragliche Haftung von Horizont Tours ist bei anderen als Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Horizont Tours für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtver­letzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs­gehilfen (beispielsweise Leistungsträger) verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.4 Für alle gegen Horizont Tours gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.

10.5 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich Horizont Tours hierauf berufen.

10.6    Sofern Horizont Tours vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung von Horizont Tours nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag, soweit dieses noch Anwendung findet, oder insbesondere des Montrealer Übereinkommens. Kommt Horizont Tours die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung nach den jeweils anwendbaren besonderen internationalen Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. nach den Bestimmungen des HGB sowie nach den Bestimmungen des Binnenschifffahrtsgesetzes).

10.7 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruch­nahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportausübungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet Horizont Tours nur, wenn Horizont Tours ein Verschulden trifft.

11. Versicherungen

Sofern nicht anders erwähnt, sind im Reisepreis keine Versicherungen eingeschlossen. Horizont Tours empfiehlt Ihnen ausdrücklich den Abschluss folgender Versicherungen:

Reiserücktrittkostenversicherung,
Reisegepäckversicherung,
Reiseabbruchversicherung,
Reiseunfallversicherung,

12. Ihre Obliegenheiten als Kunde

12.1 Sie haben Horizont Tours umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) spätestens 5 Werktage (mit Ausnahme von Ziff. 1.5) vor Reiseantritt nicht erhalten haben. In diesem Fall werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei Horizont Tours vorausgesetzt, sofort per E-Mail zugesandt.

12.2 Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, Horizont Tours einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber der Reiseleitung vor Ort, deren Kontaktdaten in den Reiseunterlagen stehen, zu erfolgen. Ist eine Reiseleitung nicht vorhanden oder erreichbar, so sind etwaige Reisemängel Horizont Tours an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben (Anschrift siehe Ziff. 23).

Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern Sie die Mängelanzeige schuldhaft unterlassen. Horizont Tours kann die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höhere Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für Sie zumutbar ist. Zur Abhilfe ist Horizont Tours nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dieses möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

12.3 Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art oder aus wichtigem, Horizont Tours erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie Horizont Tours zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Horizont Tours verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für Horizont Tours erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

12.4 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Insbesondere haben Sie Horizont Tours auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

12.5 Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, müssen Sie unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Horizont Tours übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck Horizont Tours bzw. der Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen.

12.6 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.

13. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luft­fahrtunternehmens verpflichtet Horizont Tours, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeför­derungs­leistungen bei der Buchung zu informieren.

Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Horizont Tours verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden.

Sobald Horizont Tours bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss Horizont Tours Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Horizont Tours Sie über den Wechsel informieren. Horizont Tours muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. Im Rahmen des Codesharings ist es möglich, dass die von Horizont Tours genannte Fluggesellschaft den Flug ganz oder teilweise durch verbundene Fluggesellschaften durchführen lässt. Horizont Tours wird Ihnen dies schnellstmöglich nach Kenntnis mitteilen. Eine Leistungsänderung ist damit nicht verbunden. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist unter https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_en abrufbar.

14. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

14.1 Horizont Tours informiert Sie über die Pass- und Visaerfordernisse, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind und die ungefähre Dauer, die für eine Beschaffung etwaiger Dokumente erforderlich ist. Sie sind jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vor­schriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch Horizont Tours bedingt sind.

14.2 Zur Erfüllung der Verpflichtung nach Ziff. 14.1 müssen  Sie Horizont Tours vollumfassend und wahrheitsgemäß über Ihre Staatsangehörigkeit, sowie die aller Mitreisenden informieren, ferner über etwaige Besonderheiten, wie beispielsweise Doppelstaatsbürgerschaften, Staatenlosigkeit, etc..

14.3 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, kann Horizont Tours Sie mit den entsprechenden Rücktritts­gebühren belasten.

14.4 Horizont Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, Reisegenehmigungen und/oder sonstiger Dokumente durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie Horizont Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Horizont Tours eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

14.5 Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahren Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

15. Zollbestimmungen

Sie sind verpflichtet, sowohl die Zollbe­stimmun­gen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Sie sind verpflichtet, sich selbst über die geltenden Vorschriften zu informieren.

16. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Horizont Tours findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen von Ihnen gegen Horizont Tours im Ausland für die Haftung von Horizont Tours dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ihren Ansprüchen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

17. Gerichtsstand

17.1 Sie können Horizont Tours nur am Sitz des Unternehmens verklagen.

Gerichtsstand ist Berlin.

17.2 Für Klagen von Horizont Tours gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Berlin-Treptow vereinbart.

17.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen Ihnen und Horizont Tours anzuwenden sind, etwas anderes zu Ihren Gunsten ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem Sie angehören, für Sie günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

18. Aufrechnungsverbot

Sie sind nicht berechtigt gegen Ansprüche von Horizont Tours auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

19. Abtretungsverbot

Eine Abtretung jeglicher Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für mitreisende Familienangehörige.

20. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die Sie Horizont Tours zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, Leistungsträgern übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.  Die Daten sind gemäß DSGVO gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf https://horizonttours.de/datenschutz/.

21. Hinweis für Verbraucher

Die Plattform zur außergerichtlichen Online–Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) der EU-Kommission befindet sich unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Horizont Tours ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

22. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser Bedingungen zur Folge.

23. Veranstalter

Horizont Tours GmbH
Gregoroviusweg 25
10318 Berlin
Tel: 030-43077982
Fax: 030-65910642
Mail: kontakt(at)horizonttours.de

Stand: Juli 2018